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(Stand: 09/2023)
An Veranstaltungen der Sektion München des Deutschen Alpenvereins e. V. und der Sektion Oberland des Deutschen Alpenvereins e. V. können grundsätzlich nur Mitglieder der vorgenannten Sektionen teilnehmen. Personen, die in keiner der beiden vorgenannten Sektionen des Deutschen Alpenvereins e. V. Mitglied sind, können ausschließlich an Indoor-Veranstaltungen teilnehmen. Kinder und Jugendliche können ab 14 Jahren sowohl bei Indoor- als auch bei Outdoor-Veranstaltungen mit Begleitung eines Elternteils/Erziehungsberechtigten teilnehmen. Ohne Eltern ist es bei Indoor-Veranstaltungen möglich, ab 16 Jahren teilzunehmen, bei Outdoor-Veranstaltungen ab 18 Jahren.
Die Leistungsfähigkeit und Gesundheitszustand der Teilnehmenden muss den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung so weit gerecht werden, dass die Gruppe nicht unzumutbar behindert oder gefährdet wird.Die Veranstaltungsleitung kann die Teilnehmer*innen im Vorfeld von der Veranstaltung ausschließen (siehe unten), wenn er*sie den zu erwartenden Anforderungen nicht gewachsen erscheint oder der Vorbesprechung ohne Entschuldigung und ohne wichtigen Grund ferngeblieben ist.Bei einer bereits begonnenen Veranstaltung ist ein Ausschluss möglich, wenn die Gruppe in unzumutbarer Weise gestört, behindert, gefährdet oder die Anweisungen der Leiter*innen nicht befolgt werden (ebenso für zukünftige Veranstaltungen). Bei Hochtouren, Klettertouren und Skihochtouren sowie bei entsprechenden Kursen nach Unterweisung wird in selbstständigen Seilschaften gegangen.Auf Kinder- und Jugendveranstaltungen des offenen Programms der Sektionen München und Oberland gilt insbesondere beim Thema Alkohol, Zigaretten und Drogen das Jugendschutzgesetz (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/kinder-und-jugend/kinder-und-jugendschutz). Kinder und Jugendliche, die hiergegen verstoßen, werden unumgänglich und ohne jeglichen Rückerstattungsanspruch von Veranstaltungs- oder Transportkosten auf eigene Kosten bzw. auf Kosten der Eltern nach Hause geschickt.Wenn der*die Teilnehmer*in ein gesundheitliches Problem (z.B. Allergie, Verletzung, Diabetes etc.) hat, das den Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigen könnte, ist er*sie verpflichtet, die Veranstaltungsleitung vor Veranstaltungsbeginn zu informieren.
Wurde ein*e Teilnehmer*in aus o. g. Gründen durch die Veranstaltungsleitung von einer Veranstaltung ausgeschlossen, sind sämtliche durch ihn*sie verschuldete Folgekosten von ihm*ihr zu tragen. Andererseits kann der*die Teilnehmer*in, wenn die Leistungsfähigkeit die ausgeschriebenen Anforderungen übersteigt, nicht damit rechnen, dass der Leistungsanspruch erfüllt wird. Eine nach Veranstaltungsbeginn festgestellte Fehleinschätzung des eigenen Könnens rechtfertigt keine Erstattung des Veranstaltungspreises.
Die Anmeldung erfolgt per Post, mittels per E-Mail übersandtem Anmeldeformular oder online über die Website der Sektionen München & Oberland. Voraussetzung für die Annahme der Anmeldung ist, dass Sie sich mit der Abbuchung des jeweiligen aktuell gültigen Veranstaltungspreises einverstanden erklären. Bei Veranstaltungen, deren Preis 100 € nicht übersteigt, ist eine telefonische Anmeldung möglich, wenn eine entsprechende Erklärung (erhältlich in den Servicestellen) vorliegt. Voraussetzung für die telefonische Anmeldung ist die Teilnahme am Einzugsverfahren für den Veranstaltungspreis. Bei persönlicher Abgabe der Anmeldung in der Servicestelle der veranstaltenden Sektion kann der Veranstaltungspreis in bar entrichtet werden. Arbeitslose (Arbeitslosengeld von wöchentlich unter 250 €) und Schwerbehinderte mit einem Einschränkungsgrad von mind. 50 % erhalten bei allen Veranstaltungen eine Ermäßigung von 20 % des jeweils aktuellen Veranstaltungspreises. Eine entsprechende Bescheinigung muss jeder Anmeldung beiliegen, ein nachträgliches Vorlegen der Bescheinigung wird nicht preismindernd anerkannt. Die Plätze werden in der Regel in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung vergeben, sofern die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Erfolgt die Anreise auf privater Basis mit dem Pkw, wird Ihre Anmeldung bei Knappheit von Mitfahrgelegenheiten vorgezogen, wenn Sie Pkw-Plätze zur Mitnahme anderer Teilnehmer*innen anbieten. Die Eventualreservierung eines Veranstaltungsplatzes ist nicht möglich! Mit der Buchung hat der*die Teilnehmer*in eingewilligt, dass zum Zwecke der Kontaktaufnahme untereinander, insbesondere zur Bildung von Fahrgemeinschaften zur privaten Anreise, Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse an die Teilnehmer*innen und Veranstaltungsleiter*innen der Veranstaltung weitergegeben werden.
Wird Ihre Anmeldung angenommen, erhalten Sie von der veranstaltenden Sektion in der Regel innerhalb einer Woche eine Teilnahmebestätigung mit Informationen zur Veranstaltung. Im Fall einer Vorbesprechung werden in der Regel Termin und Ort bekanntgegeben. Die Teilnahme an der Vorbesprechung ist grundsätzlich verpflichtend. Auf Wunsch werden Sie im Fall einer Überbuchung auf die Warteliste gesetzt oder in die angegebene Alternativ-Veranstaltung eingebucht. Sie erhalten eine entsprechende Bestätigung. Die Eintragung in die Warteliste ist zunächst für Sie unverbindlich. Wird ein Platz frei, wird dieser nach Erreichbarkeit der Interessenten vergeben. Bitte geben Sie daher die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer an, unter der Sie tagsüber am besten erreichbar sind. Erst mit der Annahme des Nachrück-Angebots verpflichten Sie sich zur Teilnahme und wird der Veranstaltungspreis eingezogen. Zur verbindlichen Annahme eines (alternativen) Wartelistenplatzes ist eine formlose Rückmeldung z.B. als E-Mail ausreichend.
Der Preis beinhaltet, soweit nicht anders angegeben, ausschließlich die Touren- bzw. Kursgebühr. Dazu kommen je nach Veranstaltung Ihre persönlichen Kosten für Anreise, Übernachtung, Verpflegung, Lift etc., die generell individuell vor Ort zu bezahlen sind. Bei Veranstaltungen mit Übernachtungen werden sowohl Quartier als auch Verpflegung bereits im Vorfeld durch die veranstaltende Sektion gebucht. Es besteht kein Anspruch auf ein Einzelzimmer. Diese können auch nicht separat direkt beim Quartier bestellt werden. Der Veranstaltungspreis wird mit Bestätigung der Anmeldung in Rechnung gestellt. Zusätzlich sind bei Anmeldung, falls entsprechend ausgewiesen, ggf. weitere Anzahlungen für Quartier und ggf. Anreise (soweit im Leistungsumfang inkludiert) fällig.
Bei Veranstaltungen mit einem Preis unter 50 € ist der gesamte Veranstaltungspreis bei Anmeldung fällig. Die fälligen Beträge werden mittels (SEPA-)Lastschriftverfahren von der veranstaltenden Sektion eingezogen.
Bei Veranstaltungen mit einem Preis von mind. 50 € ist bei Anmeldung eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Veranstaltungspreises, mind. jedoch in Höhe von 20 €, fällig. Im Falle des SEPA-Lastschriftverfahrens teilen wir Ihnen mit der Buchungsbestätigung die Termine der Kontobelastung spätestens zwei Tage vorher mit. Die Restzahlung ist 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig und wird ebenfalls mittels (SEPA-)Lastschriftverfahren eingezogen. Eine gesonderte Rechnungsstellung bzw. Mitteilung über den Belastungstermin für die Restzahlung erfolgt nicht. Erst wenn die Zahlung des gesamten Veranstaltungspreises auf dem Konto der jeweiligen Sektion eingegangen ist, gilt die Teilnahme als bestätigt. Vorauszahlungen für Nebenkosten (z. B. Übernachtungsgebühren, Bahnticket etc.), die von der Sektion als Sicherungsanzahlung im Voraus an Dritte zu leisten sind, können nur zurückerstattet werden, wenn diese darauf verzichten oder der gebuchte Platz anderweitig vergeben werden konnte. Falls durch die Abmeldung weitere Kosten (Halbpension, Kosten Dritter etc.) entstehen, sind diese von den zurücktretenden Teilnehmenden zu ersetzen.
Ein notwendiger Rücktritt sollte der veranstaltenden Sektion in Ihrem eigenen Interesse unverzüglich gemeldet werden. Hierbei entstehen folgende Stornokosten: Bei Veranstaltungen mit einem Veranstaltungspreis unter 50 € fallen in jedem Fall 10 € Bearbeitungsgebühr an. Bei Veranstaltungen mit einem Veranstaltungspreis über 50 € fällt in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von 20 € an. Die Bearbeitungsgebühren werden von der veranstaltenden Sektion einbehalten. Ansonsten gilt: • Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 % des Veranstaltungspreises. • Bei Rücktritt vom 29. bis zum 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Veranstaltungspreises. • Bei Rücktritt vom 14. bis zum 5. Tag vor Veranstaltungsbeginn 80 % des Veranstaltungspreises. • Bei einem Rücktritt ab dem 4. Tag vor Veranstaltungsbeginn wird der volle Veranstaltungspreis berechnet. In diesem Fall ist die Bearbeitungsgebühr abgegolten.Ist eine Veranstaltung voll belegt und kann der Platz, der durch den Rücktritt frei wird, an eine Person innerhalb von zwei Werktagen von der Warteliste vergeben werden, wird der gesamte Veranstaltungspreis abzüglich der Bearbeitungsgebühr erstattet. Bei Nichtantreten der Veranstaltung, vorzeitiger Abreise, verspäteter Anreise oder Ausschluss durch die Veranstaltungsleiter*innen nach Veranstaltungsbeginn haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung des Preises/ggf. geleisteter Vorauszahlungen.
Eine Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruch-Versicherung sind in dem Veranstaltungspreis nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss einer zusätzlichen Reiserücktrittskosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung auf eigene Kosten.
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, aus Sicherheitsgründen, wegen ungünstiger Witterungs- und Schneeverhältnisse oder bei Ausfall einer Veranstaltungsleitung ist die veranstaltende Sektion berechtigt, die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen. In diesen Fällen werden Preis/ggf. geleistete Vorauszahlungen vollständig erstattet. Nicht jedoch werden individuell gebuchte Leistungen erstattet, wie z.B. Stornokosten für die Anreise oder Reiserücktrittsversicherungen. Bei Ausfall der Veranstaltungsleitung kann die veranstaltende Sektion eine*n Ersatzleiter*in einsetzen. Der Wechsel der Veranstaltungsleiter*innen oder eine zur Durchführung der Veranstaltung notwendig gewordene Zieländerung bei Kursen berechtigen nicht zum Rücktritt bzw. zu Erstattungsansprüchen von Preis/ggf. geleisteter Vorauszahlungen.
Bei Abbruch der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder aus einem anderen besonderen Anlass besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises/ggf. geleisteter Vorauszahlungen. Eine mangelhafte Erfüllung des Angebots kann daraus nicht abgeleitet werden.
Bei vorzeitiger Abreise, Erkrankung oder Unfall während der Veranstaltung, verspäteter Anreise oder bei Ausschluss durch die Veranstaltungsleiter*innen nach Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises/ggf. geleisteter Vorauszahlungen. Wird eine Testtour durchgeführt, können die Veranstaltungsleiter*innen Sie aufgrund der Erfahrungen bei der Testtour von der weiteren Teilnahme ausschließen. In diesem Fall wird der auf die Testtour entfallende Preis einbehalten und nur der Differenzbetrag erstattet. Wer nicht an der Testtour teilnimmt, kann von der Veranstaltungsleitung von der eigentlichen Veranstaltung ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Preises/ggf. geleisteter Vorauszahlungen.
Veranstaltungen im Gebirge sind nie ohne Risiko (siehe Punkt 12 "Erhöhtes Risiko im Gebirge"). Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Bei Veranstaltungen obliegt die Aufsichtspflicht für Kinder generell den Erziehungsberechtigten.
Bei sämtlichen Veranstaltungen ist zu beachten, dass insbesondere im Berg- und Klettersport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht, z. B. Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden etc. Dieses Risiko kann auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung durch die eingesetzten Veranstaltungsleiter*innen nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden. Die Veranstaltungsleiter*innen sind in der Regel für einzelne alpine Betätigungsvarianten vom DAV ausgebildete Fachübungsleiter*innen, nicht staatlich geprüfte Berg- und Skiführer*innen. Das alpine Restrisiko muss der*die Teilnehmer*in selbst tragen. Auch ist zu beachten, dass im Gebirge, vor allem in abgelegenen Regionen, aufgrund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, sodass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von jedem*r Teilnehmer*in ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Veranstaltungsvorbereitung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es wird dem*r Teilnehmer*in deshalb dringend empfohlen, sich intensiv (z. B. durch Studium der einschlägigen alpinen Fachliteratur) mit den Anforderungen und Risiken auseinanderzusetzen, die mit der von ihm*ihr gebuchten Veranstaltung verbunden sein können. Es besteht zudem kein Anspruch auf konkrete Gipfelbesteigungen, selbst wenn diese in Ausschreibungstexten erwähnt werden: Aufgrund des zunehmenden Klimawandels und der damit verbundenen erhöhten alpinen Gefahr steht es der Veranstaltungsleitung frei, alternative Gipfel zu wählen.
Die Mitnahme der vorgeschriebenen Ausrüstung ist zwingend erforderlich. Erfolg und Sicherheit der Veranstaltung können von der Qualität und Vollständigkeit der Ausrüstung abhängen. Mangelhafte oder unvollständige Ausrüstung kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.Hinweis: Viele Grundausrüstungsgegenstände können Sie – solange der Vorrat reicht – in den Servicestellen der Sektionen München und Oberland mieten.Sollten Sie nach einem Rücktritt Ihrerseits gebuchte Ausrüstung nicht mehr benötigen, müssen Sie diese selbst bei der vermietenden Sektion stornieren. Es gelten die jeweiligen Zahlungs- und Stornierungsbedingungen.
Die An- und Abreise erfolgt bei allen Veranstaltungen auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten. Eine Ausnahme sind Veranstaltungen, bei denen die An- und Abreise im Preis enthalten ist. Kostenbeteiligung bei privater An- und Abreise in Fahrgemeinschaften: Die An- und Abreise mit Privatfahrzeugen in Fahrgemeinschaften findet für die Insassen generell auf eigene Gefahr statt. Die Kosten werden in der Regel unter den Insassen geteilt. Im privaten Kfz müssen Mitfahrer*innen in der Regel mit einer Kostenbeteiligung von 0,10 € pro Person und km rechnen. Dieser Satz ist für Mitfahrer*innen im Kfz der Veranstaltungsleiter*innen verbindlich, ansonsten eine Empfehlung. Dazu kommen ggf. die anteiligen Kosten für Maut, Autobahn- oder Parkplatzgebühren. Die gesamt an den*die Fahrer*in entrichteten Kostenbeteiligungen dürfen die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigen. Nur so ist gewährleistet, dass die Fahrt ohne Personenbeförderungsschein möglich ist.
Das Quartier wird für alle Teilnehmer*innen von der veranstaltenden Sektion gebucht. Die Übernachtung im gebuchten Quartier ist obligatorisch. Die Preise der Quartiere sind unter Vorbehalt angegeben und können sich bis zum Veranstaltungsbeginn ändern. Sollten durch die Stornierung/Nichtwahrnehmung/Ausschluss von der Veranstaltung durch Teilnehmer*innen Folgekosten entstehen, sind diese von den Teilnehmer*innen zu tragen. Die von der Sektion schon geleistete Quartiervorauszahlung wird ggf. nicht zurückerstattet. Aus organisatorischen Gründen kann es in seltenen Fällen zu einer kurzfristigen Quartieränderung kommen, die den Teilnehmer*innen entsprechend kurzfristig mitgeteilt werden kann. Ggf. geringe Preisänderungen müssen in Kauf genommen werden. Sollte es die Gruppenaufteilung nötig machen, dass eine Person aufgrund ungerader Teilnehmerzahl ein Einzelzimmer nehmen muss, sind auch diese Kosten von dem*der Teilnehmer*in zu übernehmen.Sollten nach der Veranstaltungsbuchung weitere Quartiervorauszahlungen in Höhe bis zu 40 € für die gebuchte Veranstaltung anfallen, informiert die veranstaltende Sektion darüber, und der*die Teilnehmer*in erklärt sich mit dem Einzug einverstanden.
Die Teilnehmer*innen erklären sich mit der Verwertung von auf Veranstaltungen des alpinprogramms erstellten Bildern für Vereinszwecke einverstanden. Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen der Veranstaltungen des alpinprogramms Film- und Fotoaufnahmen für Vereinszwecke gemacht und z. T. veröffentlicht werden.
Der Nutzung der so erstellten Bilder können Sie jederzeit mittels E-Mail an online@alpinwelt.de für die Zukunft widersprechen.
Eine Vorbesprechung kann online stattfinden. Hierfür nutzen wir die DSGVO-konformen Tools GoToMeeting bzw. Zoom.