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DAV-Mitglieder sind bei allen alpinistischen Aktivitäten inklusive Ski/Snowboard fahren und Mountainbiken gegen Bergsportunfälle versichert. Der Alpine Sicherheits-Service (ASS) beinhaltet
FAQ DAV Versicherungsschutz
Detaillierte Informationen, Versicherungsbedingungen, Tarife sowie die entsprechenden Faltblätter und Broschüren findet man auf der Seite des DAV-Bundesverbandes oder der Bernhard Assekuranzmakler GmbH & Co. KG (Versicherungsmakler).
* Ob es sich um eine "Expedition" handelt, kann man beim DAV anfragen, wie er die Tour einstuft.Die Anfrage bitte an Herrn Abels stellen (philipp.abels@alpenverein.de), Tel.: 089 14003592.
Notrufnummer in den Alpen
112
24-Stunden-Notrufzentrale ASS
+49 89 30657091
bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung von Alpinsport
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Der ASS deckt nur die Kosten der notwendigen medizinischen Hilfe (Arzt, Krankenhaus) im Ausland bei Unfallverletzung während der Ausübung von Alpinsport. Heilkosten aufgrund von Krankheit sind nicht abgesichert.
Als Ergänzung zum ASS empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung. Diese kann z.B. mit der DAV Auslandsreisekrankenversicherung oder über den DAV Reise-, Sport- und Freizeitschutz abgeschlossen werden. Weitere Erläuterungen zu den Zusatzversicherungen finden Sie auf unserer Homepage.
Leistungen aus anderen Versicherungen bzw. von Sozialversicherungsträgern sind zuerst in Anspruch zu nehmen (Subsidiarität).
Der Deutsche Alpenverein bietet ab sofort für seine Mitglieder eine Hundebergungsversicherung als optionale Zusatzversicherung an. Die Jahresprämie beträgt 12 Euro für einen Hund. mehr...
Bei Auslandsaufenthalten deckt der ASS Unfälle im Alpinsport nicht ab, solange eine Reisewarnung für dieses Land besteht. mehr...
Seit dem 1. Januar 2022 müssen Skifahrer*innen auf Italiens Skipisten einen Versicherungsnachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung mitführen.
Als Mitglied beim Alpenverein München & Oberland ist für dich der Versicherungsschutz gedeckt. Im Versicherungspaket "Alpiner Sicherheits Service ASS", das alle unsere Mitglieder automatisch durch eine Mitgliedschaft beim Alpenverein haben, ist eine Sporthaftpflichtversicherung integriert.
Beachte: Das Bestätigungsschreiben über den gültigen Haftpflicht-Versicherungsschutz in deutscher und englischer Sprache solltest du zusammen mit dem DAV-Mitgliedsausweis und einem Ausweis mit Lichtbild mitführen.
Quelle: Bernhard-Assekuranz
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz:
Hinweis: Die Leistungen des ASS sind subsidiär. Das bedeutet, sofern andere Versicherungen bestehen, gehen diese vor und müssen in einem Schadensfall zuerst angefragt werden, z.B. die Krankenversicherung, eine private Auslandskranken- oder Unfallversicherung.
*als Alpinsport gilt unter anderem:
Bergsteigen, z. B.
Wintersport, z. B.
sonstige Alpinsportarten, z. B.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
Folgendes ist zu beachten:
Kein Versicherungsschutz besteht bei
* Ob es sich um eine "Expedition" handelt, beim DAV anfragen, wie er die Tour einstuft.Die Anfrage kann an Herrn Abels gestellt werden (philipp.abels@alpenverein.de), Tel.: 089 14003592.
Zur Absicherung von Expeditionen kann eine Expeditionsversicherung abgeschlossen werden.
** Um eine "Pauschalreise" handelt es sich dann, wenn mindestens zwei Leistungen/ Reiselemente über einen Anbieter im Paket zu einem Gesamtpreis gekauft werden. Als Reiseelemente zählen z.B.: Reise/Transport (Bus, Bahn, Flugzeug, Schiff); Transfer; Unterkunft; Verpflegung: Gruppenleitung; Zusatzangebote (Kurse, Sport).
Bei "Krankheit" besteht kein Versicherungsschutz über den ASS!
Pauschalreisen sind innerhalb der geografischen Grenzen Europas versichert (inkl. Schweiz).Pauschalreisen außerhalb Europas sind nicht versichert.
Ausnahme:Versicherungsschutz besteht bei Pauschalreisen außerhalb Europas:
Um eine "Pauschalreise" handelt es sich dann, wenn mindestens zwei Leistungen/ Reiselemente über einen Anbieter im Paket zu einem Gesamtpreis gekauft werden.Als Reiseelemente zählen z.B.: Reise/Transport (Bus, Bahn, Flugzeug, Schiff); Transfer; Unterkunft; Verpflegung: Gruppenleitung; Zusatzangebote (Kurse, Sport).
Im Rahmen des ASS besteht für Mitglieder des Deutschen Alpenvereins e.V. auch Versicherungsschutz mit permanenten Wohnsitz in Ausland.Hinweis: die unfallbedingten Heilbehandlungskosten werden nur bei Unfällen im Ausland erstattet (d.h. Heimatland zählt nicht als Ausland)
24 Stunden Notrufzentrale: Tel.: +49 (0) 89/30 65 70 91 bei Bergnot oder Unfällen, während der Ausübung von Alpinsport.
Die Notruf-Nummer der Assistance findet du auf deiner DAV-Mitgliedskarte.
Bei einem medizinischen Rücktransport werden Sie direkt aus dem ausländischen Krankenhaus geholt, und mit entsprechendem Begleitpersonal, zur weiteren stationären Behandlung, in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus in der Nähe Ihres Wohnortes transportiert.
Hinweis:Wenn du dich selbst aus aus dem Krankenhaus entlässt, oder der Rücktransport nicht von einem Krankenhaus ins nächste Krankenhaus direkt erfolgt, fällt das nicht unter einem medizinischen Rücktransport, und die Kosten werden nicht übernommen.
Klettern in Kletterhallen ist mitversichert (nicht nur in Kletterhallen vom DAV).
Tiere sind nicht mitversichert.
Detaillierte Informationen und Versicherungsbedingungen zu den Versicherungen für DAV-Mitglieder gibt es auf der Website des Deutschen Alpenvereins.
Online-Formular Schadensmeldung oder PDF ausfüllen und ausdrucken
Ein Bestätigungsschreiben über den gültigen Haftpflicht-Versicherungsschutz in deutscher und englischer Sprache, das ihr zusammen mit dem DAV-Mitgliedsausweis und einem Ausweis mit Lichtbild mitführen solltet, gibt es hier zum Download:
Bestätigung über Privathaftpflicht-Versicherungsschutz der Dialog Versicherung