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Die Jugendordnung regelt die ehrenamtliche Jugendarbeit in den Jugendgruppen und Jungmannschaften der Sektion. Sie gilt für alle Mitglieder bis 27 Jahre und kann nur von der Jugendvollversammlung geändert werden.
Am 06.04.2022 trat die neue Jugendordnung der Sektion Oberland in Kraft:
Jugendordnung als PDF
Diese Jugendordnung führt die Jugendvollversammlung als grundlegendes demokratisches Gremium ein. Diese wählt die Mitglieder des Jugendausschusses (ehemals Jugendleitersitzung), den Jugendreferenten und die Delegierten für Bezirks-, Landes- und Bundesjugendleitertage.