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Als Mitglied der Alpenvereinssektionen München & Oberland kannst du deine Beiträge und Nachrichten einfach und jederzeit über das Mitgliederportal »Mein Alpenverein« verwalten. Jetzt Mitglied werden?
Alle Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge, die für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember gelten. Die Mitgliedschaft verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern die Kündigung nicht bis spätestens 30. September erfolgt.
Für Neumitglieder, die nach Beginn des laufenden Beitragsjahres eintreten, ermäßigt sich der Beitrag im ersten Beitragsjahr wie folgt:
Wir bieten besondere Ermäßigungen für folgende Personen an:
Achtung: Der Antrag auf besondere Ermäßigungen muss bei bestehender Mitgliedschaft bis spätestens 31. Dezember gestellt werden, um im Folgejahr wirksam zu werden.
Weitere Details unten auf der Seite!
Vollmitgliedschaft ab dem Jahr, in dem das Mitglied 26 Jahre alt wird
108 Euro Jahresbeitrag
97,20 Euro* – Neueintritt nach dem 1. März
75,60 Euro* – Neueintritt nach dem 1. Juni
54 Euro* – Neueintritt nach dem 1. September
98 Euro – nach 10 Jahren DAV-Mitgliedschaft (gerechnet ab dem 25. Lebensjahr)
88 Euro – nach 20 Jahren DAV-Mitgliedschaft (gerechnet ab dem 25. Lebensjahr)
Partner eines Vollmitglieds mit identischer Anschrift und identischer Kontoverbindung
60 Euro Jahresbeitrag
54 Euro* – Neueintritt nach dem 1. März
42 Euro* – Neueintritt nach dem 1. Juni
30 Euro* – Neueintritt nach dem 1. September
55 Euro – nach 10 Jahren DAV-Mitgliedschaft (gerechnet ab dem 25. Lebensjahr)
50 Euro – nach 20 Jahren DAV-Mitgliedschaft (gerechnet ab dem 25. Lebensjahr)
Mitglieder, die bereits einer anderen DAV-Sektion als Mitglied angehören
Für A-/B-/C-Mitglieder/Junioren/Jugendmitglieder/Kinder in den Sektionen München & Oberland (Plus-Mitglieder) ist die C-Mitgliedschaft in der jeweils anderen Sektion kostenfrei. Einfach im Anmeldeprozess "Alpenverein München & Oberland" wählen.
Mitglieder des ÖAV und des AVS (hierfür bitte den Mitgliedsantrag als PDF ausfüllen)
Jetzt Mitglied werden!
In dem Jahr, in dem das Mitglied 19 Jahre alt wird, kommt es in die Kategorie Junior*in – bis zu dem Jahr, in dem es 26 Jahre alt wird.
Nur, wenn Jugendliche ohne ihre Eltern Mitglied werden! In der Familienmitgliedschaft werden Jugendliche kostenlos geführt.
Gilt von dem Jahr, in dem das Mitglied 15 Jahre alt wird. In dem Jahr, in dem es 19 Jahre alt wird, kommt es in die Kategorie Junior*in.
30 Euro Jahresbeitrag
27 Euro* – Neueintritt nach dem 1. März
24 Euro* – Neueintritt nach dem 1. Juni
15 Euro* – Neueintritt nach dem 1. September
Nur, wenn Kinder ohne ihre Eltern Mitglied werden! In der Familienmitgliedschaft werden Kinder kostenlos geführt.
Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. In dem Jahr, in dem es 15 Jahre alt wird, kommt es in die Kategorie Jugend.
15 Euro Jahresbeitrag
13,50 Euro* – Neueintritt nach dem 1. März
10,50 Euro* – Neueintritt nach dem 1. Juni
7,50 Euro* – Neueintritt nach dem 1. September
Familienbeitrag für die ganze FamilieEin Elternpaar und alle im Familienverbund lebende Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Voraussetzung: Alle Familienmitglieder haben dieselbe Anschrift und die Beiträge werden von einem Konto abgebucht.
Hinweis: Bei einer Familienmitgliedschaft ist jede Person eigenständiges Mitglied. Der Mitgliedsbeitrag ist für Erwachsene im Familienverbund reduziert. Kinder unter 18 Jahren sind im Rahmen einer Familienmitgliedschaft beitragsfrei.
140 Euro Jahresbeitrag
126 Euro* – Neueintritt nach dem 1. März
98 Euro* – Neueintritt nach dem 1. Juni
70 Euro* – Neueintritt nach dem 1. September
Familienbeitrag für die ganze FamilieEin Elternpaar und alle im Familienverbund lebende Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Voraussetzung: Alle Familienmitglieder haben dieselbe Anschrift und sind bereits Vollmitglied in einer anderen Sektion, alle Beiträge werden von einem Konto abgebucht.
120 Euro Jahresbeitrag
108 Euro* – Neueintritt nach dem 1. März
84 Euro* – Neueintritt nach dem 1. Juni
60 Euro* – Neueintritt nach dem 1. September
(ab 50 %, auf Antrag)
Rabatte im ersten Beitrittsjahr
kostenfrei – (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)
30 Euro – (ab dem vollendeten 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr)
Sozialtarif(auf Antrag)
Kinder von alleinerziehenden Sektionsmitgliedern(auf Antrag)
kostenfrei (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)
Aktive Bergwachtmitglieder(auf Antrag)
Mitgliedschaft ab dem vollendeten 70. Lebensjahr: ab dem Jahr, in dem das Mitglied 71 Jahre alt wird
50 Jahre Mitgliedschaft ab dem 70. Lebensjahr(auf Antrag)
35 Euro Jahresbeitrag
Hinweis
Bei Partner- und Familienmitgliedschaften kann das Vollmitglied auf Antrag ermäßigt geführt werden, wenn einer der folgenden Ermäßigungsgründe vorliegt: Schwerbehinderung, Junior, Senior oder Mitglied der Bergwacht. Das Besserstellungsgebot gilt auch für Alleinerziehende.
Der Antrag auf besondere Ermäßigungen muss bei bestehender Mitgliedschaft bis spätestens 31. Dezember gestellt werden, um im Folgejahr wirksam zu werden.
* Für Neumitglieder, die nach Beginn des laufenden Beitragsjahres eintreten, ermäßigt sich der Beitrag im Beitrittsjahr wie folgt: Eintritt
nach dem 01.03. um 10 %nach dem 01.06. um 30 %nach dem 01.09. um 50 %
Mitglieder, die nicht am kostengünstigen und arbeitssparenden Lastschriftverfahren teilnehmen, zahlen einen um fünf Euro höheren Jahresbeitrag als die aufgeführten Beiträge.
Bitte beachten: Die Höhe des Mitgliedsbeitrages kann sich durch Änderungen des Alters oder Familienstandes oder durch Beschluss der Mitgliederversammlungen der Sektionen München & Oberland ändern.
Die Mitgliedschaft kann bereits zum Jahresende für das Folgejahr abgeschlossen werden. Dadurch profitieren Neumitglieder bereits ab 1. Dezember von allen Vorteilen einer Mitgliedschaft.
Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Mitgliedschaftsausweises steht, bei Onlineabschluss, ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu. Dazu genügt es, den noch nicht unterschriebenen und noch nicht vom Begleitschreiben entfernten Ausweis an die ausstellende Servicestelle zurückzusenden. Das Rücktrittsrecht verfällt, sobald in der Mitgliedschaft enthaltene Dienstleistungen oder der Sofortausweis in Anspruch genommen wurden.
Im Falle eines Austritts muss dieser jeweils zum 30. September schriftlich gegenüber der Sektion erklärt sein, damit er zum Jahresende wirksam wird. Bei einer bestehenden Familienmitgliedschaft endet die Mitgliedschaft für Kinder und Jugendliche nicht automatisch mit dem 18. Lebensjahr, sondern ist weiterhin gültig, sofern sie nicht entsprechend o. g. Frist gekündigt wird.
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