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Alpenvereinsmitglieder erhalten einen vergünstigten Übernachtungstarif auf über 2000 Hütten der alpinen Vereine. Welche Vereine sind gemeint? Wie bekomme ich den vergünstigten Tarif, und welche Vorteile haben Mitglieder auf bewirtschafteten Alpenvereinshütten darüber hinaus?
Wir haben die wichtigsten Fragen dazu gesammelt und zeigen euch, was zum Thema Rabatt auf DAV-Hütten wichtig ist.
Im Gegensatz zu bewirtschafteten Hütten sind SV-Hütten exklusiv den Mitgliedern im Alpenverein München & Oberland vorbehalten.
Dies wird im Hüttenbesuchs-Gegenrecht geregelt. Um auf Hütten der Gründervereine zu gleichen Kosten übernachten zu können, müssen die Personen einen gültigen Jahresausweis ihres Verbandes unter Anführung der entsprechenden Jahreszahl, auf dem das Gegenrechtslogo mit den Worten "GEGENRECHT-RÈCIPROCITE`" eingedruckt oder aufgeklebt ist, vorweisen. Auf dem DAV-Mitgliedsausweis ist dieses Logo aufgedruckt. Somit können alle DAV-Mitglieder das Gegenrecht beanspruchen.
In einer Schutzhütte, die einem der unterzeichneten Vereine gehört, hat jedes Mitglied die gleichen Rechte und Pflichten wie das Mitglied des hüttenbesitzenden Vereins.
Benutzer*innen der Schutzhütten haben insbesondere den gleichen Übernachtungstarif wie das Mitglied des Landesvereins zu bezahlen.
Gründervereine sind:
Sonstige hüttenbesitzende Vereine sind:
Auf allen Hütten der oben genannten Verein werden Alpenvereinsmitglieder wie Mitglieder der jeweiligen Vereine behandelt.
Nicht hüttenbesitzende Vereine sind:
Auf Alpenvereinshütten ist dies in der Hütten- und Tarifordnung festgeschrieben.
Alpenvereinsmitglieder und Gleichgestellte entrichten ermäßigte Nächtigungstarife. Vergünstigungen und Ermäßigungen erhalten nur Mitglieder und Gleichgestellte unter Vorlage eines gültigen Mitgliederausweises.
Für die Übernachtungstarife sind je Hüttenkategorie verschiedene Obergrenzen festgeschrieben, die z.B. festlegen, dass eine Nacht im Mehrbettzimmer pro Mitglied nicht mehr als 25 € kosten darf (in Kat I Hütten).
Auf Hütten von anderen alpinen Vereinen zahlen Alpenvereinsmitglieder jeweils denselben Preis, den Mitglieder dieser Vereine zahlen müssen.
Zusätzlich zum Hüttenrabatt haben Mitglieder anspruch auf das sogennante "Bergsteigeressen". Das Bergsteigeressen ist mindestens ein vegetarisches Gericht und muss auf der Speisekarte stehen. Für dieses Gericht zahlen Mitglieder einen um mindestens 10 % ermäßigten Preis, der jedoch nicht höher als 11,00 € (Stand 2023/2024) sein darf. Als Getränk muss ein alkohlfreiese Getränk angeboten werden, das mindestens 40 % billiger als Bier in gleicher Menge ist.
Außerdem haben Mitglieder das Recht auf Teewasser für 3,00 €/Liter.
Auf allen Hütten ist Selbstversorgung für Mitglieder und Gleichgestellte in dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt. Als Ausgleich für die Nutzung der Infrastruktur der Hütte ist ein Beitrag von 2,50 € für Tagesgäste und von 5 € für Übernachtungsgäste fällig. Der Betrag verbleibt bei den Hüttenwirtsleuten. Mitgebrachte alkoholische Getränke dürfen generell nicht getrunken werden.
Ausgenommen vom Infrastrukturbeitrag sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.