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Immer mehr Menschen entdecken den Bergsport für sich und es zieht sie in die Bergwelt. Als Alpenverein ermutigen wir Menschen dazu, in die Natur und in die Berge zu gehen. Wenn keinerlei Besucherlenkung oder Raumordnung implementiert wird, können jedoch sogenannte Hot Spots entstehen. Das sind Orte, Regionen, aber auch Hütten, Wege und Berggipfel, die sehr stark, oder sogar zu stark frequentiert sind. Resultate sind Staus, Luftverschmutzung oder Vermüllung, sowie Konflikten zwischen verschiedenen Nutzer*innengruppen. Das schöne Berg- und Naturerlebnis, weswegen wir doch nach draußen gehen, geht verloren. Als Alpenverein möchten wir schöne (Berg-) Erlebnisse für alle erhalten, aber gleichzeitig Wild, Wald, Natur und auch Einwohner*innen nicht beeinträchtigen.
Spezialfall Mountainbiken
Das Mountainbiken hat nicht zuletzt durch die E-MTBs einen großen Aufschwung erfahren und ist gleichzeitig Nährboden für Konflikte zwischen den Nutzer*innengruppen, die sich gemeinsam auf den Wegen befinden. Zudem ist vielen Nutzer*innen unklar, was erlaubt ist und was nicht. Unbestritten sollte sein, dass die schwächeren Teilnehmer*innen – in diesem Fall die Wandernden - Vorrang haben. Dennoch sollte auch Raum für Mountainbiker*innen eingeräumt werden, da es sich um eine wachsende Zielgruppe handelt. In Zeiten der Schneearmut kann es als Alternativsportart gedacht werden der ähnliche Eigenschaft wie dem Skifahren zugesprochen werden (Flow, Koordinative Fähigkeiten etc.). Hier engagiert sich jetzt der DAV München & Oberland und arbeitet an einem Konzept für das Mountainbiken auf den Isartrails im Münchner Süden.
Die Alpen müssen gleichermaßen ihre Rolle als Wirtschafts-, Siedlungs-, Erholungs- und Naturraum erfüllen. Die Alpine Raumordnung versucht durch integrative Raumordnungs-Konzepte eine nachhaltige Entwicklung des Alpenraumes mitzugestalten: d.h. unberührte alpine Natur für die nächsten Generationen zu bewahren, Biodiversität zu erhalten, gleichzeitig aber auch attraktive Wirtschaftsräume zu schaffen.
Aufgabe der alpinen Raumordnung ist es also, naturnahe Räume als Ergänzung zu den intensiv genutzten Wirtschafts- und Siedlungsräumen als Rückzugsräume für Wildtiere, zum Erhalt der Artenvielfalt und alpinen Landschaft sowie als Betätigungsraum für Bergsport zu erhalten. Außerdem werden Strategien entwickelt, um das Wachstum der Tourismusinfrastruktur zu unterbrechen und Alternativen zum technisierten Tourismus zu fördern. Auch die Festlegung räumlicher Ausbaugrenzen touristischer, energiewirtschaftlicher und verkehrstechnischer Erschließungen fällt in diesen Bereich.
Der Bayerische Alpenplan ist ein Best-Practice Beispiel klassischer Alpiner Raumordnung, welches bereits seit 50 Jahren besteht. Er teilt die bayerischen Alpen in die folgenden 3 Zonen ein:
Vor Inkrafttreten des Alpenplans waren viele Bergbahnen in Zone C geplant, die nach 1972 nicht gebaut wurden. Darunter fallen Projekte am Watzmann, am Geigelstein, am Hochgern, am Innzeller Kienberg oder der Alpspitze. Heute sind diese Berge bedeutende Schutzräume für Fauna und Flora, aber auch attraktive Ziele für Natursportler und Erholungssuchende.
2017 änderte die bayerische Staatsregierung den Alpenplan, um den Bau einer Skischaukel am Riedberger Horn in der Schutzzone C zu ermöglichen. Jedoch konnte der darauffolgende Protest die Regierung zur Vernunft bringen: Die Alpenplanänderung wurde rückgängig gemacht, das Riedberger Horn ist gerettet und wird zum Beispiel für sanfte Tourismusentwicklung. Zudem verblieben die 2017/2018 festgelegten "Ausgleichsflächen" in der Schutzzone C - die Fläche in der höchsten Schutzkategorie ist also größer geworden.
"Wenn die touristischen Angebote immer größer werden, koppeln sie sich ein Stück weit von der Welt der Einheimischen und der alpinen Umwelt ab" Zitat Werner Bätzing, Alpenforscher, 2014
Riedberger Horn aktuelle Zukunftspläne
Die Alpenkonvention ist ein internationaler völkerrechtlicher Vertrag zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung der Alpen, der 1991 von den Alpenländern vereinbart wurde und eine internationale alpine Raumordnung beinhaltet. Die Konvention ist die rechtliche Grundlage für den Schutz der sensiblen alpinen Ökosysteme und der regionalen kulturellen Identitäten in den Alpen. Dabei wurden folgende Ziele für die alpine Raumordnung vereinbart:
“Raumplanung mit dem Ziel der Sicherung einer sparsamen und rationellen Nutzung und einer gesunden, harmonischen Entwicklung des Gesamtraumes unter besonderer Beachtung der Naturgefahren, der Vermeidung von Über- und Unternutzungen sowie der Erhaltung oder Wiederherstellung von natürlichen Lebensräumen durch umfassende Klärung und Abwägung der Nutzungsansprüche, vorausschauende integrale Planung und Abstimmung der daraus resultierenden Maßnahmen.” (Rahmenkonvention | Alpconv)
Die Ausgestaltung dieser Ziele wird im Protokoll Raumplanung und nachhaltige Entwicklung genauer beschrieben. Die Verpflichtungen aus den Protokollen der Alpenkonvention sind im deutschen Recht unmittelbar vom Gesetzgeber und den nationalen Behörden anzuwenden und müssen beispielsweise im Rahmen von Genehmigungsverfahren oder Umweltverträglichkeitsprüfungen berücksichtigt werden. Sie gibt hierdurch einheitliche, alpenweite Umweltstandards vor.
Gleichzeitig ist sie ein lebendiges Instrument, das es den Unterzeichnerstaaten ermöglicht, drängende und übergreifende Fragen gemeinsam anzugehen. Im April 2019 verabschiedeten die Minister der Unterzeichnerstaaten der Alpenkonvention das Alpine Klimazielsystem 2050, das eine alpine Antwort auf die weltweite Notwendigkeit der Minderung und Anpassung an den Klimawandel mit transnationalem und kooperativem Charakter formuliert.