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Riedberger Horn: Die Rettung des Alpenplans und naturverträgliche Zukunftspläne

Das Riedberger Horn im Allgäu stand jahrelang im Zentrum der Aufmerksamkeit von Umweltschützern, Beobachtern und Medien. Auslöser waren Pläne für eine weitere Erschließung des streng geschützten Allgäuer Bergs mit Skiliftanlagen, die von der bayerischen Staatsregierung vorangetrieben wurden und im November 2017 in der Änderung des zuvor 45 Jahre lang unangetasteten Alpenplans gipfelten. Nicht zuletzt auf unseren massiven medialen Druck hin hat Ministerpräsident Söder am 6. April 2018 das Aus für die ursprünglichen Erschließungspläne am Riedberger Horn verkündet, am 5. November 2018 kündigte die neue Bayerische Staatsregierung an, die Änderung des Alpenplans ganz zurücknehmen zu wollen, am 30. April 2019 hat das Bayerische Kabinett die Änderung am Alpenplan schließlich zurückgenommen und beschlossen, die alten Schutzzonen am Riedberger Horn wiederherzustellen.

Update 2022: Die neue Gesellschaft "Berg-Naturerlebnis Riedberger Horn" soll eine Modellregion für naturverträglichen Ski- und Bergtourismus im Oberallgäu schaffen. Sie besteht aus dem bisherigen Skigebiet in Grasgehren und den Riedberger Hornliften in Balderschwang. Ebenso beteiligen sich die Gemeinden sowie Einheimische, ansässige Betriebe, Vereine und Verbände. In der Skigebiets-Region sollen Maßnahmen gegen den Übertourismus umgesetzt und mehr Nachhaltigkeit und Naturverträglichkeit erreicht werden – die Verantwortlichen wollen einen anderen Weg gehen als in vielen anderen Skigebieten.


Schutz fürs Riedberger Horn

Kabinett beschließt die Rücknahme der Alpenplan-Änderung

Am Dienstag, den 30.04.2019 hat das Bayerische Kabinett die Änderung am Alpenplan zurückgenommen und beschloss, die alten Schutzzonen am Riedberger Horn wiederherzustellen. Vorangetrieben durch den starken Protest unter Mitwirken der Sektionen München & Oberland wurde dies bereits im Koalitionsvertrag im Herbst 2018 angekündigt. Die damalige Änderung hätte den umstrittenen Bau einer Skischaukel am Riedberger Horn ermöglicht.

zur Berichterstattung

Hoffnung für den Alpenplan

Neue bayerische Regierungskoalition verspricht Rücknahme der Änderungen

In ihrem Koalitionsvertrag für die kommende Legislaturperiode bis 2023 haben CSU und Freie Wähler angekündigt, die vielkritisierten Änderungen am Alpenplan zurückzunehmen, die vor dem Hintergrund neuer Erschließungspläne am Riedberger Horn 2017 beschlossen wurden. Wörtlich heißt es darin: "Die Änderungen im Alpenplan werden wir rückgängig machen."

zur Berichterstattung

Neuer Ärger im Allgäu

Landratsamt genehmigt überraschend Speicherteich im Grasgehrengebiet

Das Landratsamt Oberallgäu hat überraschenderweise den Bau eines neuen Speicherteichs im Skigebiet Grasgehren mit Sofortvollzug genehmigt. Umweltverbände reagieren mit Unverständnis, da dieses Vorhaben ein ökologisch hochsensibles Gebiet betrifft und nicht mit dem von der Staatsregierung jüngst versprochenen naturverträglichen Tourismus in Einklang zu bringen ist.

zur Berichterstattung

Protest auf der Zugspitze

Mountain Wilderness Deutschland e. V. gegen Alpenplanänderung

"Wir entsorgen den Müll der Wanderer. Und ihr bitte den Müll eurer verfehlten Politik!" Mit dieser deutlichen Forderung an die CSU gipfelte am 8.7.2018 eine tatkräftige Aktion von Mountain Wilderness Deutschland e. V. auf der Zugspitze. Der Verein sprach sich gegen die Herausnahme des Riedberger Horns aus der höchsten Schutzzone C aus und forderte die Rückbesinnung auf den zuletzt gültigen Alpenplan.

zur Pressemitteilung

Aus für Skischaukel

Umstrittenes Projekt am Riedberger Horn wird nicht realisiert

Offenbar vor dem Widerstand diverser Naturschutzverbände – u. a. des DAV, und hier an vorderster Front der Sektionen München & Oberland – ist der neue bayerische Ministerpräsident Markus Söder eingeknickt und teilte mit: "Auf die Skischaukel wird verzichtet für mindestens zehn Jahre". Jetzt gilt es noch, die Änderung des Landesentwicklungsplans per Normenkontrollklage rückgängig zu machen.

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Nicht genehmigungsfähig?

Geologisches Gutachten am Riedberger Horn

Ein vom BUND Naturschutz beauftragtes Gutachten zeigt, dass die Böden am Riedberger Horn aufgrund des Flyschgesteins sehr labil sind und somit ein hohes Risiko für Hangrutsche besteht. Laut Art. 14 Bodenschutzprotokoll der Alpenkonvention dürfen "Genehmigungen für den Bau [...] von Skipisten [...] in labilen Gebieten nicht erteilt werden". Der Bau der Skischaukel würde also gesetzlichen Vorgaben widersprechen.

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Änderung des LEP

Weg für Skischaukel am Riedberger Horn frei

Am 1. März 2018 trat die Reform des Landesentwicklungsprogramms in Kraft. Damit wurden zum einen die Regeln für Gewerbegebiete abseits bestehender Siedlungen gelockert, zum anderen der Weg für den Skilift am Riedberger Horn freigemacht. Ob der Liftbau endgültig genehmigt werden kann, muss noch vom Landratsamt geprüft werden. Naturschutzverbände und SPD drohen mit Klagen, sollte das Projekt umgesetzt werden dürfen.

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Gegenbeispiel

Erfolgreiche Durchsetzung des Alpenplans

Während ihres 25-jährigen Bestehens hat die "Aktionsgemeinschaft zum Schutze der Saalforste und des Sonntagshorns e.V." erfolgreich die Fusion der Skigebiete Heutal und Winklmoos/Steinplatte in den Chiemgauer Alpen verhindert. Die Gegend, einschließlich des fast 2000 Meter hohen Sonntagshorns, ist ein schönes und beliebtes Tourengebiet geblieben – ein großer Erfolg.

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Resolution der CIPRA

Zum Internationalen Tag der Berge am 11. Dezember

Anlässlich des Internationalen Tages der Berge fordern CIPRA Deutschland und ihre Mitgliedsorganisationen den unveränderten Erhalt des Alpenplans und den Schutz des Riedberger Horns. Sie bezweifeln das rechtmäßige Zustandekommen der Alpenplan-Änderung und unterstützen deren gerichtliche Prüfung.

zur Resolution

"Jetzt red i" zum Alpenplan

Beliebte BR-Livesendung gastierte am 22.11. in Farchant

Die beliebte BR-Livesendung "Jetzt red i" befasste sich in ihrer Ausgabe am 22. November 2017 mit dem Thema "Skizirkus, Schneekanonen und kein Ende – droht der Ausverkauf der Alpen?" Auch die Entscheidung des Bayerischen Landtags zur Änderung des Alpenplans ist dabei zur Sprache gekommen.

zur Sendung

Resolution des DAV

Hauptversammlung kritisiert die Entscheidung des Bayerischen Landtags

Einen Tag nach dem Beschluss des Bayerischen Landtags, den Alpenplan massiv zu schwächen, verabschiedete die DAV-Hauptversammlung in Siegen einstimmig eine Resolution, in der sie gegen den Beschluss zur Änderung des Alpenplans protestiert. Zugleich stellte der DAV die Rechtmäßigkeit der Entscheidung in Frage.

zur Berichterstattung

Entscheidung gegen Alpenplan

Bayerischer Landtag beschließt Änderungen am Alpenplan

Am 09.11.2017 hat der Landtag Änderungen am Alpenplan beschlossen. Vorab hatten sich Bergsport-Profis unter dem Hashtag #DankeAlpenplan für den Alpenplan ausgesprochen – doch weder sie noch die Argumente von Fachleuten, Umfrageergebnisse oder eine Protestaktion vor dem Landtag konnten dieses Ergebnis verhindern.

zur Berichterstattung

Neue Erschließungspläne

Riedberger Horn soll als Vorbild für Oberösterreicher Skigebiet dienen

Dass die Pläne am Riedberger Horn ein Präzedenzfall für weitere ähnliche Vorhaben sein können, zeigt sich bereits jetzt: Am oberösterreichischen Warscheneck (2388 m) soll zum Bau von Skianlagen eine Fläche aus dem Naturschutzgebiet herausgenommen werden; als Vorbild und Beweis für die Machbarkeit soll explizit das Riedberger Horn dienen.

zur Berichterstattung

"Politischer Skandal"

Bayerisches Kabinett ändert den Alpenplan im Eiltempo

Am 22.03.2017 endete die Frist für Stellungnahmen der Bürger gegen die Änderung des Alpenplans. Dem Vernehmen nach sind etwa 4000 Stellungnahmen eingegangen. Doch nur drei Arbeitstage nach diesem Fristende hat das bayerische Kabinett die Änderung am 28. März durchgepeitscht, um den Ausbau des Skigebiets am Riedberger Horn zu ermöglichen.

Pressemitteilung der Naturschutzverbände

Mehrheit ist gegen Skischaukel

Repräsentative Umfrage des LBV: 80 % der Bayern gegen Skischaukel

Der Landesbund für Vogelschutz (LBV) hat eine Emnid-Umfrage in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse jetzt vorliegen: Demzufolge spricht sich eine Mehrheit von 80 % der bayerischen Bevölkerung gegen den Bau einer Skischaukel am Riedberger Horn aus. Sogar 91 % der Befragten befürworten den Erhalt des bayerischen Alpenplans ohne Ausnahmen.

zu den Umfrageergebnissen

Gutachten Riedberger Horn

Gutachten: Beschlüsse des Obermaiselsteiner Gemeinderats sind unwirksam

Ein Rechtsgutachten des Verwaltungsrechtlers Gerrit Manssen hat ergeben, dass die Beschlüsse des Gemeinderats Obermaiselstein zum Bau von Liftanlagen am Riedberger Horn unwirksam sind. Fünf der neun Gemeinderatsmitglieder seien als Gesellschafter des Liftanlagenbetreibers nicht abstimmungsberechtigt gewesen.

zur Berichterstattung

Abweichende CSU-Politiker

Warnung vor Rechtsbruch, Plädoyer für den Bergschutz

"Mit einem einseitigen Eingriff in die Kernzone des Alpenplans bricht Bayern internationales Recht", schreibt der CSU-Umweltarbeitskreis in einer Resolution am 23.10.16 und warnt die Regierung vor einem Rechtsbruch. Am 01.02.2017 stellte sich auch die bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf gegen Seehofer und Söder.

zur Berichterstattung CSU-Umweltarbeitskreis

zur Berichterstattung Ulrike Scharf

Hintergründe zur Naturschutz-Debatte

Das Riedberger Horn im Winter
Das Riedberger Horn vom Dreifahnenkopf

Bauvorhaben am Riedberger Horn – worum geht es?

Kern der aktuellen Debatte ist der Plan, das unter Schutz stehende Riedberger Horn in den Allgäuer Alpen mit einer Liftschaukel zu bebauen. Dieses Bauvorhaben – ursprünglich initiiert von den bisherigen Liftbetreibern, einem Familienbetrieb in Balderschwang, und den Anteilseignern der Grasgehrenlifte – wird von der Mehrheit der CSU-Politiker, darunter auch Horst Seehofer und Markus Söder, unterstützt.

Das Votum der Bürger

Die Bürger der beteiligten Orte Balderschwang und Obermaiselstein sprachen sich zwar in einer Bürgerbefragung am Sonntag, 18.09.2016 überwiegend für den Bau der Verbindungsbahn zwischen den beiden Skigebieten am Riedberger Horn aus, doch handelt es sich beim Alpenplan um ein umweltpolitisches Instrument von landesweiter Dimension, für das ein Votum von nur 0,001 % der bayerischen Bürger keine Relevanz haben darf.

In der Realität sprechen sich nämlich 80 % der gesamtbayerischen Bevölkerung gegen den Bau einer Skischaukel am Riedberger Horn aus, und sogar 91 % der Befragten befürworten den Erhalt des Alpenplans ohne Ausnahmen (Umfrage des LBV)! Und sogar an den Wünschen der Touristen gehen die Pläne vorbei: In einer Umfrage am Riedberger Horn sprachen sich im September 2016 rund drei Viertel der Bergsportlerinnen und Bergsportler gegen die dortigen Erschließungspläne und für eine unverbaute Landschaft aus (Ergebnis der Befragung).

Änderung des Alpenplans

Trotz allen Widerständen, Bedenken und Argumenten von Seiten vieler Bürger, Fachleute, Wissenschaftler, Politiker, Landesplaner und Naturschutzverbände hat der Bayerische Landtag mit der Mehrheit der CSU-Abgeordneten am 9. November 2017 die Änderung des Alpenplans beschlossen, um die für die Rodungs- und Baumaßnahmen vorgesehenen Flächen am Riedberger Horn aus der streng geschützten Zone C des Alpenplans herausnehmen zu können.

Ausblick

Das Riedberger Horn könnte somit zu einem Präzedenzfall werden und weitere Erschließungen in den Bayerischen Alpen nach sich ziehen. Denn wenn im Allgäu eine Skigebietserweiterung trotz Alpenplanzone C möglich ist, warum sollten nicht auch anderswo Liftbetreiber Initiativen zum Bau neuer Anlagen in Schutzgebieten starten? Für das oberösterreichische Warscheneck gibt es bereits derartige Gedankenspiele (siehe Berichterstattung). Die Gegner des Projekts hoffen, dass am Riedberger Horn das letzte Wort noch nicht gesprochen ist und dass die Erschließungspläne spätestens vor Gericht scheitern – noch bevor die ersten Bagger rollen.

Eingriff in den Alpenplan

Geplante Eingriffe in Zone C

Die ökologische Problematik

  • Eingriff in die strengste Schutzzone C des zuvor seit 45 Jahren unangetasteten Alpenplans
  • Eingriff in das wichtigste Allgäuer Einstandsgebiet der streng geschützten Birkhühner
  • Eingriff in gesetzlich geschützte Biotopflächen (Naturschutzgesetze in Bayern, Bund und EU)
  • Eingriff in erosionsgefährdete Böden (geschützt in der Alpenkonvention)

Der Status der eigentlich durch nationale und internationale Gesetze geschützten Alpenplanzone C, die die Bebauung ausgewählter Flächenabschnitte im Alpenraum strikt verbietet, wäre mit dem Bau einer Skischaukel am Riedberger Horn infrage gestellt. Besonders problematisch ist in diesem Zusammenhang auch die Präzedenzfallwirkung, die im Falle einer Umsetzung von dem Bauvorhaben ausgehen würde.


Lesenswerte Dokumente und weiterführende Informationen rund ums Riedberger Horn

 

Pressemitteilung des Bund Naturschutz vom 09.03.2018 mit geologischem Gutachten am Riedberger Horn (Karte "Pistenplanungen und geologisch labile Gebiete am Riedberger Horn")

Grafik des BR zum Verlauf der geplanten Seilbahntrasse im Oberallgäu 

Protokoll der Landtagsdebatte am 09.11.2017 zur Änderung des Alpenplans (die betreffenden Abschnitte befinden sich im Gesamtprotokoll auf den Seiten 10272–10305)

Stellungname der Akademie für Raumforschung und Landesplanung vom 07.02.2017 zur Änderung
der Verordnung über das LEP Bayern, betreffend die Zonierung des Alpenplans

Verordnung der Bayerischen Staatsregierung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)

Gutachten des Verwaltungsrechtlers Prof. Gerrit Manssen vom 17.01.2017 bezüglich der Gemeinderatsbeschlüsse in Obermaiselstein und Balderschwang zum Bau neuer Skianlagen

Studie des Biologen Alfred Ringler über die landschaftsökologische Bilanz der Skigebiete in den Alpen sowie die Perspektiven für die Renaturierung [18 MB]

Rede von Dieter Wieland anlässlich der Verleihung der Bayerischen Verfassungsmedaille am 09.12.2016 über die Bayerische Verfassung, mit Bezug zum Riedberger Horn

Aktion: Rettet das Riedberger Horn!

In den Servicestellen finden Sie unsere Aktions-Postkarten und Sticker mit der Aufforderung, das Bauvorhaben am Riedberger Horn zu stoppen.


Vereine und Organisationen, die sich für den Schutz des Riedberger Horns und den Erhalt des Alpenplans einsetzen:

 


Deutscher Alpenverein

Der DAV inkl. all seiner Sektionen ist zum größten Bergsportverein der Welt und zu einem der großen Naturschutzverbände in Deutschland herangewachsen.

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CIPRA

Unter der Dachorganisation CIPRA vereinen sich viele Umweltverbände, um einen Beitrag zu einer lebenswerten Zukunft in den Alpen zu leisten.

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Verein zum Schutz der Bergwelt e. V.

Der Verein zum Schutz der Bergwelt ist ein in Bayern tätiger Naturschutzverein, der sich den Schutz von Natur, besonders der Bergwelt, zur Aufgabe macht.

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BUND Naturschutz in Bayern e. V.

Der BUND Naturschutz, ältester und größter Umweltschutzverband Bayerns, rettet Tiere, Pflanzen und Landschaften überall in Bayern.

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Landesbund für Vogelschutz in Bayern

Der LBV in Bayern ist schon über 100 Jahre im Arten- und Biotopschutz aktiv – derzeit in der Sache Riedberger Horn im Besonderen für den Schutz des Birkhuhns.

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Mountain Wilderness Deutschland e. V.

Mountain Wilderness setzt sich für den Erhalt der letzten Wildnisgebiete der Bergregionen ein. Gegen die Alpenplan-Änderung hat MW mehrfach demonstriert.

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NaturFreunde Deutschlands

Die NaturFreunde Deutschlands sind ein politischer Freizeitverband für Umweltschutz, sanften Tourismus, Sport & Kultur sowie Nachhaltigkeit.

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Aktionsbündnis "Rettet das Riedberger Horn"

Naturschutz-Verbände und Bürger haben sich zu einem Aktionsbündnis gegen den Bau einer Skischaukel am Riedberger Horn zusammengeschlossen.

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