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Geht es in den Bergen wirklich so kriminell und gefährlich zu, wie Alpenkrimis und TV-Serien bisweilen vermitteln? Und wer ist überhaupt zuständig, wenn ein Verdacht besteht? Stephanie Geiger hat nachgehakt.
Text: Stephanie Geiger
An diesen Einsatz erinnert Kurt Nairz sich noch, als sei es gestern gewesen. Das Setting: ein Berg, eine Frau und zwei Männer, einer davon tot. Auf den östlichen Öfelekopf im Wettersteingebirge hatten sie steigen wollen. Im unwegsamen Gelände löste sich dann bei dem einen der Bulin-Knoten und er stürzte ab. So weit das, was die Kameraden erzählten.
Was den erfahrenen Bergretter aus der Leutasch auch fast sechs Jahrzehnte später noch stutzig macht: Auf dem Kopf des Toten hatten die Freunde einen Stein gelegt. „Sie begründeten das damit, dass sie meinten, mit dem Stein auf dem Kopf würde der Tote nicht abrutschen“, erzählt Kurt Nairz. Ein Stein auf dem Kopf eines Toten? Und dazu noch eine fadenscheinige Begründung? Sollte das der perfekte Mord sein?
Der Tatort Berg. In der Realität ist er deutlich unspektakulärer, als es bei der Lektüre von Bergkrimis scheint. Selbst Kurt Nairz, obwohl ein langgedienter Bergretter, der viele Jahre lang sogar Landesleiter der Bergrettung Tirol war und viel gehört und erlebt hat, kann sich nur an diesen einen Fall erinnern, der das Zeug für einen Kriminalfall gehabt hätte. Ähnliches weiß auch Luggi Lacher aus Oberstdorf zu berichten. „Für mich als Bergretter sind die Bergkrimis genauso befremdlich wie die Serie Bergretter“, sagt der Bergwacht-Mann, der seit knapp 50 Jahren bei der Bergwacht ist und lange auch Bereitschaftsleiter in Oberstdorf war.
– Luggi Lacher, ehem. Bereitschaftsleiter Bergwacht Oberstdorf
Zwar geht im Gespräch auch mit Bergwacht-Männern und -Frauen hin und wieder die Fantasie durch. Ideen haben sie alle, wie man einen unliebsamen Nebenbuhler, einen schrecklichen Ehemann oder die zur Nervensäge mutierte Ehefrau ohne größere Spuren und als Bergunfall getarnt ins Jenseits befördern könnte. „In meiner langen Zeit bei der Bergwacht ist mir so etwas aber nicht untergekommen“, sagt Luggi Lacher. Er verweist auf Kreuzfahrtschiffe, da würden doch regelmäßig Leute „entsorgt“, meint er. Das wäre aber eine andere Geschichte.
Das Leben am und in den Bergen hält zwar für Bergretter immer wieder Adrenalinschübe bereit, es ist aber längst nicht so spannungsgeladen, wie es uns manche Autoren glauben machen wollen. Ist der vermeintliche Selfie-Unfall aus Unachtsamkeit passiert oder hat da jemand nachgeholfen? Ist jemand einfach nur gestolpert oder hat jemand absichtlich einen Schubs gegeben? Und: Ist der Mann tatsächlich in den Bergen vermisst, oder hat er seinen Tod nur vorgetäuscht, um auf diese Weise unterzutauchen?
Zweigeteilte Vermisstensuche
Solche und ähnliche Fragen, die Krimiautoren aufwerfen, würden sich Bergretter natürlich auch stellen, sagt Philipp Melle. Der 37-Jährige war drei Jahre lang Bundesjugendleiter des DAV, ist bei der Sektion Oberland aktiv und gleichzeitig auch bei der Bergwacht München. Im Winter macht Melle Skidienst in Garmisch-Partenkirchen, im Sommer unterstützen er und seine Münchner Kollegen die Bergwachten Garmisch-Partenkirchen und Grainau von der Hochalm aus.
Über seine ehrenamtliche Arbeit am Berg sagt er: „Ich war noch nie in einer Situation, in der ich mir gedacht hätte: Da ist aber doch irgendwas komisch.“ Das deckt sich mit einer anderen Beobachtung, die er gemacht hat: „Mein Eindruck ist, dass bei den vielen Einsätzen, die wir haben, bei erstaunlich wenigen die Polizei gerufen werden muss, weil sich der Verdacht eines Fremdverschuldens aufdrängt, oder weil sie von der Leitstelle informiert wurde“, sagt Melle.
Verunglückte im unwegsamen Gelände zu retten, das ist Aufgabe der Bergwacht. Das können Bergsteiger und Wanderer sein, aber auch Waldarbeiter und Jäger. Sache der Polizei sind Bergungen von Toten. Allein in den Bayerischen Alpen gibt es jedes Jahr zwischen fünfzig und siebzig tödliche Unfälle. „Ich bin aber noch nie zu einem Mord gekommen, der als Bergunfall getarnt war“, sagt Helmut Weidel, der Alpinbeauftragte der bayerischen Polizei.
– Philipp Melle, Bergwacht München
Die Übergänge sind fließend. Überschneidungen von Bergwacht und Polizei gibt es bei Vermisstensuchen. Die Bergwacht sucht auf der Grundlage des Rettungsgesetzes, die Polizei zur Gefahrenabwehr. Solange es also eine Chance gibt, dass ein Vermisster lebend gefunden werden kann, ist die Bergrettung unterwegs. Je nach Witterung übernimmt dann nach zwei oder auch erst nach fünf Tagen die Alpine Einsatzgruppe der Polizei. Der Auftrag: Leichensuche. Aber auch die hat Grenzen. Wenn die Handyortung und die wiederkehrende Suche beispielsweise mit Helikoptern keinen Erfolg gebracht haben, wird die Suche so lange eingestellt, bis weitere Anhaltspunkte vorliegen. Dass Angehörige ungeduldig werden und Gewissheit haben wollen, das kann Helmut Weidel gut verstehen. „Wichtig ist für uns, dass die Suche auch wegen der Geländekenntnis mit uns abgestimmt wird. Und vor allem, dass in Bereichen gesucht wird, wo es sinnvoll und eine gute Ergänzung zur Polizeiarbeit ist“, sagt der Alpinpolizist.
Vermisstensuchen sind zeitaufwendig und binden Kräfte. Daneben ist es Aufgabe der Polizei, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten aufzuklären. Damit die Polizei ihre Aufgaben auch im bayerischen Alpen- und Mittelgebirgsraum zu allen Jahreszeiten erfüllen kann, wurden die Alpinen Einsatzgruppen geschaffen. „Die besonderen Gefahren am Berg erfordern auch aus Gründen des Arbeitsschutzes, dass die eingesetzten Kräfte entsprechend geeignet, qualifiziert und auch ausgerüstet sind. Rechtlich sind die Alpinkräfte der Bayerischen Polizei Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte“, heißt es im Bayerischen Innenministerium. 51 Polizeibergführer gibt es in Bayern, darunter zwei Frauen.
Fahrlässig? Eigenverantwortung wird großgeschrieben
Alpinpolizisten kommen für gewöhnlich dann zum Einsatz, wenn am Berg bedeutende Sachwerte beschädigt werden oder wenn beim Wandern oder beim Klettern, beim Tourengehen, Canyoning, Mountainbiken oder auf der Piste Menschen zu Schaden kommen oder sterben. Auch bei Unfällen in der Kletterhalle und an anderen künstlichen Kletteranlagen sind Alpinpolizisten gefragt. „Wenn jemand allein unterwegs ist und auf einer Wanderung ausrutscht, dann ist das ein Fall für die Bergwacht. Wenn derjenige aber mit einer Gruppe unterwegs ist und es womöglich noch eine geführte Gruppe ist, dann ermitteln wir, ob der Tourenleiter einen Fehler gemacht hat und die Sorgfaltspflicht verletzt wurde. Stirbt der Gast, dann ermitteln wir wegen fahrlässiger Tötung“, erklärt Polizeibergführer Helmut Weidel.
Am Hochkalter wurde im September 2022 tagelang nach einem vermissten Bergsteiger gesucht. Solange die Chance auf eine Lebendbergung besteht, ist die Bergrettung unterwegs, für eine Leichensuche ist die Alpine Einsatzgruppe der Polizei zuständig.
Foto: picture alliance/dpa | Kilian Pfeiffer
Das ist nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich. „Da gibt es schon einen gewissen Ermessensspielraum, was normal möglich und was fahrlässig ist“, gibt auch Helmut Weidel zu. Anders gesagt: Was ist Pech? Was ist Schuld? Konkret kann das bedeuten, dass die Polizeibergführer untersuchen müssen, ob ein Berg- oder Tourenführer beispielsweise die falsche Sicherungstechnik angewendet hat oder ob er die Kursteilnehmer zu spät aufgefordert hat, den Helm aufzusetzen. Oder ob beispielsweise eine Rodelbahn zu spät gesperrt wurde, wenn an einer vereisten Stelle kurz hintereinander mehrere schwere Unfälle passieren. Ist der Betreiber also seiner Wegesicherungspflicht ausreichend nachgekommen?
Um diese Frage zu klären, durchlaufen die Polizisten eine dreijährige Ausbildung zum Polizeibergführer, während der sie nicht nur das alpinistische Handwerkszeug erlernen, sondern auch tief in die Rechtslage und die Theorie zum alpinen Unfallgeschehen einsteigen. Regelmäßige Fortbildungen und der enge Austausch mit der DAV-Sicherheitsforschung und dem Lawinenwarndienst halten das Wissen auf dem neuesten Stand.
Aber: „Eigenverantwortung wird noch immer großgeschrieben“, sagt Helmut Weidel. Auch ein Gast, der mit einem Bergführer unterwegs ist, habe noch immer Eigenverantwortung. „Berge sind längst nicht so stark reglementiert wie beispielsweise der Straßenverkehr. Und wir wehren uns auch gegen eine weitere Reglementierung“, erklärt Weidel. Zur Anzeige kommt etwa ein Drittel der von der Polizei bearbeiteten Alpinunfälle. Eine Anklage ist damit aber nicht automatisch verbunden.
Straftat Lawine
Seit mehr als drei Jahrzehnten bei Alpinsachen an Gerichten im Einsatz ist der Münchner Rechtsanwalt Stefan Beulke. Er ist selbst Berg- und Skiführer. Und er weiß aus seiner Erfahrung: „In der alpinrechtlichen Praxis geht es bei Bergunfällen meist um Dramen und Tragödien an der Schnittstelle von Schicksal, Pech, Dummheit, höherer Gewalt und Restrisiko, das sich aus welchem Grund auch immer verwirklicht hat.“ Da reicht es auch schon, wenn der Trekking-Urlaub sich als anstrengender als erwartet herausgestellt hat oder wenn der ins Auge gefasste Gipfel nicht erreicht wurde. Aber auch vermeintliche Bergkameraden treffen sich vor Gericht. „Zivilrechtliche Schadenersatzansprüche von Bergsteigern, die durch ein Unfallereignis zu Schaden gekommen sind, gegenüber möglicherweise verantwortlichen anderen Unfallbeteiligten, werden heute öfter geltend gemacht als früher“, erklärt der Rechtsanwalt.
– Helmut Weidel, Alpinbeauftragter der bayerischen Polizei
Aber es muss nicht zwangsläufi g jemand zu Schaden kommen, damit Bergsteiger vor Gericht landen. Beispiel Italien: Kein anderes Land reguliert den Bergsport so sehr. Beispielsweise begeht dort jeder, der eine Lawine auslöst, laut italienischer Rechtsordnung eine Straftat – ganz gleich, ob ein Schaden entsteht oder nicht. Tatsächlich wird das Gesetz auch so umgesetzt. Obwohl nichts passiert ist, wurde ein Bergführeranwärter vor zwanzig Jahren zunächst mehrere Tage eingesperrt und schließlich zu acht Monaten auf Bewährung und Prozesskosten in Höhe von rund 40.000 Euro verurteilt, nur weil er eine Lawine ausgelöst hatte. Doch auch wenn es gesetzliche Regelungen wie diese gibt, die großen rechtlichen Leitplanken seien durchaus vergleichbar, erklärt Stefan Beulke.
Ob sich nun Gerichte in Deutschland, Österreich, Italien oder der Schweiz mit einem Fall beschäftigen, das Ziel muss immer ein objektives Urteil sein. „In den Gebirgsregionen der Alpenländer sind Polizei sowie die Staatsanwaltschaften und Gerichte bemüht, eine angemessene eigene Expertise aufzubauen, um Bergunfälle nicht nur von der tatsächlichen, sondern auch von der rechtlichen Seite angemessen beurteilen zu können“, macht Stefan Beulke deutlich.
Bei der rechtlichen Aufarbeitung von Alpinunfällen kommt aber auch eigens dafür ausgebildeten Sachverständigen eine erhebliche Bedeutung zu. Mit ihrer Expertise unterstützen sie die Gerichte bei der Urteilsfndung. Aber auch Versicherungen bitten sie um ihre Expertise. Gutachter werden beispielsweise um ihre Einschätzung zur Lawinengefahr am Unfalltag gebeten, müssen klären, ob möglicherweise eine falsche Seiltechnik einen Unfall mitverursacht haben könnte, ob bei einem Wanderunfall das Schuhwerk der Situation angemessen war, beispielsweise wenn jemand auf einem Schneefeld ausrutscht, oder ob bei einem Skiunfall die Bergbahn den Pistenrand klar erkennbar markiert hat. „Die Ursachenforschung der Gutachter ist dabei nicht nur ein privates, sondern auch ein öff entliches Anliegen. Sie dient nicht nur dazu, der Justiz Fakten zu liefern, um eine rechtliche Würdigung mit Augenmaß zu ermöglichen, sondern hilft ganz entscheidend, Alpinunfälle zu bewerten und in Zukunft zu vermeiden“, heißt es beim Gutachterkreis für Alpinunfälle, alpine Ausrüstung und Materialkunde, der derzeit neun aktive Mitglieder umfasst.
Polizeibergführer wie Helmut Weidel untersuchen bei Todesfällen im Gebirge, ob etwa ein Tourenleiter seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist. Dabei werde „Eigenverantwortung großgeschrieben“, so Weidel.
Foto: privat
Auch viele Jahrzehnte später beschäftigen die Ereignisse am Öfelekopf Kurt Nairz noch immer. Eine Woche nach dem Einsatz unternahm er mit einem Kameraden der Bergrettung eine Tour in diesem Gebiet. Und wie es der Zufall haben wollte, trafen sie dort auch wieder auf die beiden Bekannten des Abgestürzten. Kehrten hier Mörder an den Tatort zurück? „Sie erschraken, als sie uns sahen. Uns kam die Sache sehr merkwürdig vor, wir haben noch einige Male darüber gesprochen und gerätselt, was und wie der junge Mann ums Leben gekommen sein mag“, erzählt Kurt Nairz. Die Gendarmerie, die damals in Österreich für solche Fälle zuständig war, ist der Sache übrigens nicht weiter nachgegangen. Ob es den perfekten Mord am Berg vielleicht doch gibt? Man wird es in diesem Fall nie erfahren.
Krimis langweilen Stephanie Geiger eher. Dafür geht mit ihr selbst gerne einmal die Fantasie durch. Vielleicht ist es aber einfach nur ihre journalistische Skepsis, weshalb sie oftmals mehr als einen Unfall vermutet, selbst wenn die Polizei längst die Ermittlungen eingestellt hat.
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