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Wegweiser der Sektionsvorstände, alpinwelt 1/2025
Wildes Zelten und geplantes Biwakieren ist sehr beliebt, aber in den Bergen hierzulande verboten. Könnten reglementierte Zeltplätze die Lösung sein – hinterfragt der Wegweiser der Sektionsvorstände.
Text: Gerhard Wagner und Harry Dobner
Das Zelt haben wir erst sehr spät an einer versteckten Stelle aufgebaut. Die Sonne geht unter und wir schlafen unter freiem Himmel. Über uns ein schier endloser Sternenhimmel. Im ersten Morgenlicht bauen wir das Zelt ab und verschwinden spurlos. So in den Bergen unterwegs zu sein, ist ein Traum – aber illegal.
In Bayern und Tirol ist das wilde Zelten, aber auch geplantes Biwakieren verboten. Trotzdem erfreut sich das freie Übernachten in den Bergen einer zunehmenden Beliebtheit. Die Hotel- und Hüttenschließungen während Corona haben den Trend verstärkt. Jagd, Naturschutz, Forst- und Almwirtschaft kritisieren diese Praxis der alpinen Übernachtung zu Recht, vor allem, wenn es zu Auswüchsen wie am Schrecksee im Allgäu kommt, wo an schönen Wochenenden schnell über 20 wilde Zelte gezählt werden konnten. Zudem verhalten sich einige der Camper völlig unangemessen, entzünden Lagerfeuer, machen Party, hinterlassen Müll und Fäkalien und stören massiv Flora und Fauna. Was könnte die Lösung sein?
Ist legales Biwakieren umsetzbar?
Kleine Zeltplätze für eine Handvoll Selbstversorger mitten in den Bergen. In Skandinavien, in Großbritannien, in Nordamerika, selbst in einigen deutschen Mittelgebirgen wie der Rhön ist das ganz gewöhnliche Infrastruktur. Oft ist der Zugang zu den Zeltplätzen durch ein Permit-System reglementiert. Nur wer die Genehmigung vorweisen kann, darf die Übernachtungsstellen nutzen. An prominenten Orten wie dem Yosemite-Nationalpark muss man sich weit vor Saisonbeginn an einer Lotterie beteiligen. Nur mit Glück bekommt man das Recht, dort übernachten zu können. Die Regeln für die Benutzung der Plätze sind streng: Hinterlasse keine Spuren. Verstöße werden mit empfindlichen Strafen belegt.
Unsere Idee ist: Plätze für legales Biwakieren in den Bergen Bayerns und Tirols schaffen. Reglementiert in der Nutzung, umweltverträglich und vom DAV betreut. Das wird nicht einfach zu realisieren sein. Und über allem steht natürlich das Grundsatzprogramm des DAV, demzufolge für den DAV die touristische Erschließung der Alpen abgeschlossen ist und jedwede völlige Neuerschließung im unberührten Naturraum, wie den Neubau von Wegen oder Hütten (bzw. damit auch Campgrounds), verbietet. Es wird also nur an Orten gehen, wo (unsere) alpine Infrastruktur vereinfacht oder zurückgebaut wird. Ganz im Sinne des diesjährigen Antrages der Alpenvereinsjugend auf der Hauptversammlung des DAV in Würzburg, für mehr Einfachheit auf Hütten. Was haltet ihr von unserer Idee?
Zur PersonGerhard Wagner ist bei der Sektion Oberland Vorstand für Hütten und Wege. Harry Dobner ist bei der Sektion München Vorstand für Finanzen und bewirtschaftete Hütten.
Wir sammeln alle Kommentare zum aktuellen Wegweiser der Vorstände des Alpenvereins München & Oberland und veröffentlichen eine Auswahl bzw. Auszüge davon in der alpinwelt 1/2025.
Hinweis: Die Zuschriften geben die Meinung der Einsendenden wieder und sind in keinem Fall Meinungsäußerungen der Redaktion. Bitte bemühen Sie sich um einen sachlichen, freundlichen und respektvollen Ton und verzichten Sie auf Provokationen.
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