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Im Interesse aller Gäste sowie insbesondere der Solidargemeinschaft des Deutschen Alpenvereins werden folgendeRücktrittsregelungen bei der Buchung von Schlafplätzen für die bewirtschafteten Hütten der Sektion Oberland festgelegt:
Wird eine Reservierungsanfrage für einen Schlafplatz auf einer bewirtschafteten Hütte der Sektion Oberland über das Onlinereservierungssystem oder direkt per Telefon/Mail an den*die Hüttenpächter*in gestellt und seitens des Reservierungssystems oder des*der Hüttenpächter*in bestätigt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen Buchungen vor.
Sollten nach Reservierung gemäß Ziffer 1 einzelne oder alle vom Gast reservierten Schlafplätze nicht in Anspruch genommen werden, so werden bei Rücktritt folgende Gebühren pro gebuchtem Schlafplatz und Nacht fällig:
2.1 Gebühren bei Rücktritt für Einzelpersonen oder Gruppen:
2.2 Verfahren zum Rücktritt von Schlafplätzen
Beim Rücktritt von gebuchten Schlafplätzen ist zu beachten: Von Schlafplatzreservierungen, die über das Onlinereservierungssystem gebucht wurden, kann ausschließlich über das Onlinereservierungssystem wieder zurückgetreten werden. Einen entsprechenden Link für den Rücktritt von Schlafplätzen befindet sich auf der jeweiligen Buchungsbestätigung. Von Schlafplätzen, die per Mail oder Telefon gebucht wurden (insbesondere Johannis- und Stüdlhütte), muss direkt beim dem*der jeweiligen Hüttenpächter*in zurückgetreten werden.
Die genannten Fristen zu 2.1 errechnen sich ab dem Eingang des Rücktrittes. Die Frist berechnet sich rückwärts ab der Ankunftszeit des Ankunftstages. Die Ankunftszeit ist fix auf 18.00 Uhr definiert.
Die Pächter*innen sind berechtigt, im Falle von kostenpflichtigem Rücktritt gemäß Ziffer 2.1 die fälligen Gebühren dem Gast in Rechnung zu stellen und der ggf. hinterlegten Kreditkarte zu belasten.
Die Pächter*innen sind berechtigt, eine Anzahlung von 10,00 € pro Nacht und Person (bei Minderjährigen nicht mehr als 5,00 € pro Nacht und Person) für Reservierungen zu berechnen. Der Anzahlungsbetrag wird dann mit der Konsumation (Nächtigungsgebühren und Verköstigung) vor Ort auf der Hütte verrechnet. Im Falle von Rücktritt oder Nichtantritt können Stornogebühren mit den geleisteten Anzahlungen verrechnet werden. Sollte die Anzahlung höher als die Stornogebühr bzw. der Nächtigungstarif sein, wird der Differenzbetrag rückerstattet.
Ein kostenfreier Rücktritt ist generell möglich, wenn nachweislich eine der folgenden Kriterien erfüllt ist und der*die Hüttenpächter*in umgehend informiert wurden:
Für die Sektion Oberland gemäß Vorstandsbeschluss vom 13.11.2024
Andreas Mohr
(Geschäftsführer Sektion Oberland)
Die Stornoregelungen können auch als PDF-Dokument heruntergeladen werden:
Stornoregelungen für bewirtschaftete Hütten der Sektionen Oberland des DAV e. V.