Mein Alpenverein

Login zu »Mein Alpenverein«


Ich habe bereits einen Zugang:

Zugang freischalten


(nur für Mitglieder der Alpenvereinssektionen München & Oberland)

Was ist »Mein Alpenverein«

»Mein Alpenverein« kostenlos freischalten

Ich bin Mitglied der Alpenvereinssektionen München & Oberland und möchte meinen Zugang zu »Mein Alpenverein« jetzt kostenlos freischalten.

Pflichtfelder sind mit einem Sternchen* markiert.

 

Nach der Freischaltung erhältst du eine E-Mail an deine E-Mail-Adresse. Bitte klicke den dort enthaltenen Link an, um die Freischaltung zu bestätigen. Mit der Freischaltung stehen dir die Möglichkeiten von »Mein Alpenverein« vollumfänglich zur Verfügung.

»Mein Alpenverein« bietet dir als Mitglied der Alpenvereinssektionen München & Oberland den perfekten Online-Service. Du kannst nach der Freischaltung zukünftig fast alle unserer Leistungen online buchen, ohne aufwendig alle persönlichen Daten in Web-Formulare eingeben zu müssen. Dies ist nicht nur bequem, sondern erhöht auch die Datensicherheit enorm.

Bitte gib deine Mitgliedsnummer (11-stellig, ohne Trennstriche z.b. 18100123456) oder deinen Anmeldenamen ein und klicke auf „Absenden“. Wir schicken dir umgehend einen Link an deine bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse. Mit Klick auf diesen Link kannst du dein Passwort zurücksetzen. Bitte überprüfe auch den Spam-Ordner. Solltest du keine E-Mail erhalten, kann es sein, dass wir eine alte oder falsche E-Mailadresse von dir gespeichert haben. Bitte wende dich in diesem Fall an eine Servicestelle.

Weiter ohne Login für:

Plus-Mitglieder ohne »Mein Alpenverein« Mitglieder anderer Sektionen Nichtmitglieder

Achtung:
Diese Veranstaltung kann von Mitgliedern anderer Sektionen und Nichtmitgliedern nicht gebucht werden.
Jetzt Mitglied werden?

Weiter ohne Login für:

Plus-Mitglieder ohne »Mein Alpenverein« Mitglieder anderer Sektionen Nichtmitglieder

Achtung:
Diese Hütte kann von Nichtmitgliedern nicht gebucht werden.
Jetzt Mitglied werden?

Achtung:
Diese Hütte kann von Mitgliedern anderer Sektionen und Nichtmitgliedern nicht gebucht werden.
Jetzt Mitglied werden?

Als Mitglied der Alpenvereinssektionen München & Oberland kannst du deine Beiträge und Nachrichten einfach und jederzeit über das Mitgliederportal »Mein Alpenverein« verwalten.
Jetzt Mitglied werden?

Stornoregelungen Sektion Oberland

Regelungen für den Rücktritt von gebuchten Schlafplätzen für die bewirtschafteten Hütten der Sektion Oberland des Deutschen Alpenvereins e.V.

Im Interesse aller Gäste sowie insbesondere der Solidargemeinschaft des Deutschen Alpenvereins werden folgende
Rücktrittsregelungen bei der Buchung von Schlafplätzen für die bewirtschafteten Hütten der Sektion Oberland festgelegt:


Punkt 1

Wird eine Reservierungsanfrage für einen Schlafplatz auf einer bewirtschafteten Hütte der Sektion Oberland über das Onlinereservierungssystem oder direkt per Telefon/Mail an den*die Hüttenpächter*in gestellt und seitens des Reservierungssystems oder des*der Hüttenpächter*in bestätigt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen Buchungen vor.

Punkt 2

Sollten nach Reservierung gemäß Ziffer 1 einzelne oder alle vom Gast reservierten Schlafplätze nicht in Anspruch genommen werden, so werden bei Rücktritt folgende Gebühren pro gebuchtem Schlafplatz und Nacht fällig:

2.1     Gebühren bei Rücktritt für Einzelpersonen oder Gruppen:

 

2.2     Verfahren zum Rücktritt von Schlafplätzen

Beim Rücktritt von gebuchten Schlafplätzen ist zu beachten: Von Schlafplatzreservierungen, die über das Onlinereservierungssystem gebucht wurden, kann ausschließlich über das Onlinereservierungssystem wieder zurückgetreten werden. Einen entsprechenden Link für den Rücktritt von Schlafplätzen befindet sich auf der jeweiligen Buchungsbestätigung. Von Schlafplätzen, die per Mail oder Telefon gebucht wurden (insbesondere Johannis- und Stüdlhütte), muss direkt beim dem*der jeweiligen Hüttenpächter*in zurückgetreten werden.

 


Punkt 3

Die genannten Fristen zu 2.1 errechnen sich ab dem Eingang des Rücktrittes. Die Frist berechnet sich rückwärts ab der Ankunftszeit des Ankunftstages. Die Ankunftszeit ist fix auf 18.00 Uhr definiert.

Punkt 4

Die Pächter*innen sind berechtigt, im Falle von kostenpflichtigem Rücktritt gemäß Ziffer 2.1 die fälligen Gebühren dem Gast in Rechnung zu stellen und der ggf. hinterlegten Kreditkarte zu belasten.


Punkt 5

Die Pächter*innen sind berechtigt, eine Anzahlung von 10,00 € pro Nacht und Person (bei Minderjährigen nicht mehr als 5,00 € pro Nacht und Person) für Reservierungen zu berechnen. Der Anzahlungsbetrag wird dann mit der Konsumation (Nächtigungsgebühren und Verköstigung) vor Ort auf der Hütte verrechnet. Im Falle von Rücktritt oder Nichtantritt können Stornogebühren mit den geleisteten Anzahlungen verrechnet werden. Sollte die Anzahlung höher als die Stornogebühr bzw. der Nächtigungstarif sein, wird der Differenzbetrag rückerstattet.

Punkt 6

Ein kostenfreier Rücktritt ist generell möglich, wenn nachweislich eine der folgenden Kriterien erfüllt ist und der*die Hüttenpächter*in umgehend informiert wurden:


Für die Sektion Oberland gemäß Vorstandsbeschluss vom 13.11.2024

Andreas Mohr

(Geschäftsführer Sektion Oberland)


Die Stornoregelungen können auch als PDF-Dokument heruntergeladen werden:

Stornoregelungen für bewirtschaftete Hütten der Sektionen Oberland des DAV e. V.