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Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Eine viermalige Wiederwahl ist zulässig. Gewählt werden kann nur, wer mindestens drei Jahre Mitglied in der Sektion München ist. Der Vorstand besteht aus dem*der Ersten Vorsitzenden sowie sechs Stellvertreter*innen. Eine*r der Stellvertreter*innen ist der*die gewählte Vertreter*in der Sektionsjugend.
Der Vorstand trägt Gesamtverantwortung für die Führung der Sektion. Der Vorstand überträgt seinen Mitgliedern im Innenverhältnis die Betreuung eines oder mehrerer Sachgebiete der Vereinsarbeit.
Der Vorstand berät und entscheidet über alle Sektionsangelegenheiten, soweit sie nicht der Mitgliederversammlung oder der Delegiertenversammlung vorbehalten sind.
Der Vorstand
Der Vorstand hat die Aufgaben,
Der Vorstand entscheidet über alle relevanten Vereinsangelegenheiten.
Der Vorstand ist zuständig für die Anstellung des*der Geschäftsführer*in und hat diesem*dieser gegenüber die Vorgesetztenfunktion inne.
Der Vorstand vertritt die Sektion gerichtlich und außergerichtlich.
Alle Ämter im Vorstand sind Ehrenämter. Persönliche Aufwendungen und Auslagen werden, soweit sie im Interesse der Sektion notwendig waren, im Rahmen der Auslagenerstattungsregelung der Sektion München erstattet.
Darüber hinaus können die Vorstandsmitglieder die Sektionsangebote unentgeltlich nutzen.