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Eine besondere Rolle im Rahmen der amtlichen Schutzgebiete spielen die Wildschutzgebiete (WSG). Diese eher kleinen Flächen werden von den Jagdbehörden der Landratsämter ausgewiesen und dienen dem Schutz von Wildtieren aller Art. Da die Ausweisung mit zahlreichen behördlichen Auflagen und Hürden verbunden ist, werden neue Wildschutzgebiete nur nach einer umfassenden Prüfung festgelegt und sind oftmals die letzte Maßnahme, um dem Wild Rückzugsräume zu bieten.
Im Gegensatz zu Zonen mit Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) oder den Special-Protection-Area-Gebieten (SPA) dürfen Wildschutzgebiete zu bestimmten Zeiten im Jahr nicht betreten werden, meistens im Winter und zur Brutzeit geschützter Arten. Bei Missachtung dieses Betretungsverbotes werden Geldbußen von bis zu 5.000 Euro fällig, amtliche Vertreter wie Revierjäger oder die Naturschutzwacht haben hierbei hoheitliche Befugnisse – können also Personalien aufnehmen und Anzeige erstatten.
Die Wildschutzgebiete werden seit März 2021 in der Touren-App alpenvereinaktiv.com neben Wald-Wild-Schongebieten und anderen Schutzgebieten dargestellt. Mit dem Karten-Layer "Hinweise und Sperrungen" werden die entsprechenden Informationen angezeigt, und mit einem Klick auf die gekennzeichneten Flächen könnt ihr die amtliche Sperrzeit abrufen.