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Text: Thomas Ebert, alpinwelt 4/23; Titelbild: picture alliance/imageBROKER|Moritz Wolf
Rund um die Adventszeit beginnt wieder das Betretungsverbot der meisten Wildschutzgebiete in den Bayerischen Alpen. Worauf dabei zu achten ist.
01. November, 15. November, 01. Dezember, 15. Dezember. Das sind nicht die Adventssonntage anno 2023 – sondern die typischen Termine, ab denen die Wildschutzgebiete (WSG) in den Bayerischen Alpen nicht mehr betreten werden dürfen. Schon im November sind das etwa einige Gebiete rund um Ellmau und Garmisch-Partenkirchen. Im Dezember beginnt die Schonzeit u. a. für die noch relativ neuen WSG im Rotwand- und Spitzinggebiet sowie am Geigelstein und rund um den Sylvensteinsee. Viele Sperrungen gelten bis in den Juli hinein.
Warum gibt es Wildschutzgebiete?
WSG dienen dem Schutz und der Erhaltung von Wildtierarten. Sie sind flächenmäßig eher klein, für die Tiere im Winter und zur Brutzeit aber wichtige Rückzugsräume. Denn jede Flucht, die Wildtiere wie das Birkhuhn aufgrund von Störungen durch Wintersportler ergreifen, kostet sie überlebenswichtige Energie.
Wie erkenne ich Wildschutzgebiete?
In den Alpenvereinskarten sind Wildschutzgebiete flächig eingezeichnet. Auch in der Tourenplanungssoftware alpenvereinaktiv.com werden Schutzgebiete standardmäßig eingeblendet. Dort erfährt man auch die aktuellen Sperrzeiten der einzelnen WSG. Im Gelände selbst sind die Schutzgebiete auf Parkplätzen, an den meisten Hütten und an wichtigen Punkten mit Hinweis- und Infoschildern ausgezeichnet. Eingezäunt sind Wildschutzgebiete nicht.
Worauf ist sonst noch zu achten?
WSG sind amtlich verordnet. Wer sie zur Sperrzeit betritt, muss mit Strafen in vierstelliger Höhe rechnen. Nicht strafrechtlich relevant, aber trotzdem unbedingt schützenswert, sind die rund 330 Wald-Wild-Schongebiete (WWS), zu deren Schutz der DAV seit vielen Jahrzehnten aufruft. Für ihren Schutz gibt es keinen fixierten Zeitraum – WWS sollte man dann meiden, wenn eine geschlossene Schneedecke liegt. Auch sie fi ndet man in den AV-Karten sowie auf alpenvereinaktiv.com. Übrigens sind auch in allen aktuellen Tourentipps der alpinwelt die Schutz- und Schongebieteeingezeichnet.
Wo soll ich gehen?
Wann kann ich auf Tour gehen?
Bitte nur tagsüber. Nachts oder in der Dämmerung störst du die Wildtiere, etwa bei der Nahrungssuche. Ausnahme: Im Rahmen von Tourenabenden kannst du auch nachts auf ausgewiesenen Routen zu bestimmten Hütten aufsteigen und abfahren. Das gilt auch für die spezielle Nachtskitour am Taubenstein im Spitzinggebiet.
Mehr Infos findet ihr in unserem auch onlineverfügbaren Flyer „Schutzgebiete in BayernsBergen“ sowie in der alpinwelt 4/2021 mitdem Schwerpunktthema „Schutzgebiete.“